Transferbereich 5: Geistiges Eigentum in der Wissenschaft: Kontroversen um öffentliches Wissen?

Geistiges Eigentum in der Wissenschaft ist, wie seit Robert Merton oft festgestellt wurde, gerade nicht durch Ausschluss definiert: Erst eine möglichst breite Zugänglichkeit publizierter Ergebnisse gewährleistet, dass die Forschenden ihr spezifisches Kapital, ihre Reputation bzw. die Verknüpfung ihres Namens mit neuen Einsichten realisieren und vermehren können. Daher sind ihre Interessen nur fragil mit denen der Verlagshäuser assoziiert, die Veröffentlichungen profitabel organisieren. Im digitalen Zeitalter ergibt sich zudem eine Konfliktlinie zwischen den Wissenschaftsverlagen und öffentlichen Wissenschaftseinrichtungen: Öffentlich finanzierte Wissenschaftlerinnen liefern und begutachten Publikationen, die von den Verlagen kostenlos übernommen und dann wieder (obwohl nahezu kostenfrei kopierbar) für teilweise beträchtliches Geld an öffentliche Forschungseinrichtungen verkauft werden. Das Feld der Publikationsgebühren, Lizenzen und allgemeinen Verfügbarkeit wissenschaftlicher Publikationen ist entsprechend umkämpft: Hochschulen und Bibliotheken sehen sich ungerechtfertigt belastet und erkennen große Sparpotenziale, Wissenschaftlerinnen sträuben sich zunehmend dagegen, mit ihren Forschungen und ggf. sogar Publikationsgebühren die Verlage zu nähren, die großen Verlagshäuser bestehen auf ihrer unverzichtbaren Funktion, und kleinere Verlage erklären, dass zunehmend ihre Existenz gefährdet ist.

Es liegt daher nahe, dass im weiten Feld von Open Access auch neue Formen des Eigentums an wissenschaftlichem Wissen erprobt werden. Umstritten ist, welche Lösungen hier vertretbar bzw. urheberrechtlich zu rechtfertigen sind. Konflikte sind nicht allein zwischen Forschungseinrichtungen und großen Verlagen zu beobachten; die Lösungsidee, möglichst alle Forschungsprodukte frei zugänglich zu machen, stößt zudem auf Widerstand der kleinen Verlage und auf Kritik von Wissenschaftler*innen, die ihr Recht auf ihre Texte gefährdet sehen. Der Streit reicht bis in Anpassungen des Urheberrechts, die Praxis der akademischen Lehre und die Zukunft der Verwertungsgesellschaft Wort. Wir wollen Akteure dieser Auseinandersetzung einladen, um nach zukunftsfähigen Eigentumsarrangements zu suchen, und damit aufgrund der hohen Relevanz für die wissenschaftliche Publikationstätigkeit im SFB mit Beginn der ersten Förderphase starten. Als Projektpartner fungiert das TP C05 Reitz/Sevignani.

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Projektplanung

Beteiligte intern:

C05: Von Beginn an ist das Teilprojekt führend an der Gestaltung des Transferbereichs zum Wandel wissenschaftlichen Publizierens beteiligt, und es wird seine Einsichten auch in den benachbarten Transferbereich zu Sharing Economies und Open Access einbringen.

JRT03: Zudem bringt sich das JRT mit seinen empirischen Einsichten zu dem Spannungsverhältnis zwischen traditionellem und wissenschaftlichem Wissen inhaltlich in den Transferbereich „Geistiges Eigentum in der Wissenschaft: öffentliches Wissen“ ein.

Weitere mögliche Praxispartner_innen:

Mögliche Veranstaltungen:

Mögliche weitere Transferaktivitäten:

Nächste Schritte:

Notizen: